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BD 2187 16.12.1941

Geistiger Tod ....
Lebloser Zustand im Jenseits ....

Das ist der Zustand des Todes, daß jegliche Tätigkeit unmöglich ist und daher das Wesenhafte, das dem Tode verfallen ist, gleichfort im selben Stadium bleibt, d.h. sich nicht in sich verändern kann. Der Zustand des Todes ist aber kein Zustand des Unbewußten. Es gibt keinen körperlichen Tod, sondern dieses Wort ist nur auf den geistigen Zustand anwendbar. Was auf Erden tot erscheint, lebt dennoch, denn es bleibt nicht das gleiche, was es ist, sondern verändert sich, ist also nicht völlig leblos ....

Wahrhaft tot kann nur das Wesen genannt werden, dessen Geisteszustand so tief ist, daß es zur Untätigkeit verurteilt ist, und dieser Zustand ist äußerst qualvoll, denn es weiß das Wesen um sich und seine Lage und kann sich nicht daraus befreien. Geistig tot zu sein ist sonach die größte Qual, wenn das Wesen gezwungen ist zur Untätigkeit, das in der Tätigkeit erst einen erträglichen Zustand erkennt.

Ewigkeiten hindurch hat das Wesenhafte eine Tätigkeit verrichtet, wenngleich diese anfangs nur minimal war, doch es machte sich das Wesenhafte durch seinen Willen zum Dienen insofern frei, als daß es dann zugelassen wurde zu einer Tätigkeit, die seinem Willen entsprach. Es war also wohl sein Wille gebunden Ewigkeiten hindurch, doch das Wesen selbst niemals gehindert, tätig zu sein, und es konnte durch die Tätigkeit sich erlösen, sowie es diese Tätigkeit auszuüben bereit war in dienender Liebe.

Nun aber wird jegliche Tätigkeit unmöglich, es ist das Wesen im wahrsten Sinne des Wortes leblos und leidet entsetzlich unter diesem Zustand, den es selbst verschuldet hat. Denn tot sein heißt nicht ausgelöscht sein, sondern auch das Tote bleibt bestehen zum unerträglichen Leid dessen. Der Zustand kann nur von Gott Selbst in einen Zustand des Lebens gewandelt werden, denn über das Tote hat das Lichtvolle keine Macht, weil jeglicher Lichtstrahl, den die Lichtwesen weiterleiten, lebenerweckend ist und sie auch das an sich Tote mit ihrer Liebe bedenken würden, also sie ihm wieder Leben geben würden, was aber nicht dem Willen Gottes entspricht, weil das Tote erst dann zum Leben erwachen kann, wenn es selbst liebewillig ist.

Der tatenlose Zustand ist qualvoll, und es müssen diese Qualen das Wesen zu einer Entscheidung drängen .... für oder gegen Gott. Bevor diese Entscheidung nicht von dem Wesen getroffen wird, kann ihm keine Liebe zugewendet werden, also auch keine Kraft zur Tätigkeit vermittelt werden. Ein lebloses Wesen aber ist dem geistigen Tode verfallen, weil es noch gänzlich Gott widersteht und es das Erdenleben nicht dazu benützt hat, diesen Widerstand aufzugeben.

Die letzte Möglichkeit ist nun der Zustand völliger Leblosigkeit im Jenseits mit dem Bewußtsein seiner Existenz. Es wird dem Wesen keinerlei Entgegenkommen gewährt, und es muß selbst nach Befreiung aus seinem leblosen Zustand verlangen, was oft Ewigkeiten dauert, ehe das Wesen zu diesem Entschluß gelangt ist. Dann erst gehen dem Wesen vereinzelte Lichtstrahlen zu, d.h., Gott Selbst gibt Seine Zustimmung zur erlösenden Tätigkeit der Lichtwesen am Leblosen ....

Amen

 
 
 

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